AGBs von LetZHelp

Lieber Leser

In den nachfolgenden Zeilen findest Du alles über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Fragen oder Unklarheiten bitte ich Dich, uns zu kontaktieren.

1.      Allgemeines

 1.1.  Gültigkeit

Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, sind die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen integrierender Bestandteil aller Geschäftsbeziehungen zwischen der LetZHelp und ihren Kunden insbesondere für die Teilnahme an ausgeschriebenen Kursen und für erteilte Aufträge an LetZHelp. Mit der Anmeldung zu einem Kurs bestätigen die Teilnehmenden und Vertragspartner, diese zur Kenntnis genommen zu haben und zu anerkennen. Die AGB gelten auch für alle mündlichen oder schriftlichen erteilten Aufträgen, unabhängig in welchem Geschäftsbereich.


 

2.      Aus- und Weiterbildung in der Ersten Hilfe

 2.1.  Gültigkeit

Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, sind die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen integrierender Bestandteil aller Geschäftsbeziehungen zwischen der LetZHelp und ihren Kunden, insbesondere für die Teilnahme an ausgeschriebenen Kursen und für erteilte Aufträge an LetZHelp. Mit der Anmeldung zu einem Kurs bestätigen die Teilnehmenden und Vertragspartner, diese zur Kenntnis genommen zu haben und zu anerkennen.

 2.2.  Organisatorisches

Die Kursprogramme und die im Preis enthaltenen Leistungen sind in den Ausschreibungen ersichtlich. Geringfügige Abweichungen vom Programm sind möglich. Kurse werden nur durchgeführt, wenn eine festgelegte minimale Teilnehmerzahl erreicht wird. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Kurse zu annullieren, zusammenzulegen bzw. mehrfach zu führen. Im Falle einer Kursannullierung durch die LetZHelp erfolgt eine Rückerstattung der Kursgebühr.

 2.3.  Finanzielles

Die Kurskosten sind grundsätzlich vor Kursbeginn zahlbar. Für alle Kurse wird frühzeitig Rechnung gestellt. Ausnahme: Nothilfekurse sind am ersten Kurstag gegen Quittung bar zu bezahlen. Weitere Ausnahmen sind vorbehalten.

 2.4.  Versicherung

Für alle von LetZHelp organisierten Kurse und Veranstaltungen wird jegliche Haftung für entstandene Schäden ausgeschlossen. Eine ausreichende Versicherungsdeckung ist Sache der teilnehmenden Personen. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die LetZHelp nicht haftbar gemacht werden.

 2.5.  Kursbestätigung

Die Ausstellung von Kursbestätigungen, Ausweisen oder Zertifikaten erfolgt gemäss Kursbeschrieb, falls mindestens 90% des Unterrichts besucht wurden. Gesetzliche und/oder reglementarische Bestimmungen bleiben vorbehalten. 

 2.6.  Abmeldungen, Nichterscheinen

Bei Abmeldung von einem Kurs wird je nach Abmeldezeitpunkt folgender Unkostenbeitrag geschuldet:

  • bis 30 Tage vor Kursbeginn                          ohne Kostenfolge
  • ab 29 bis 20 Tage vor Kursbeginn                 50%
  • ab 19 bis 8 Tage vor Kursbeginn                   75%
  • ab 7 bis 1 Tag(e) vor Kursbeginn                  100%

 Bei Abmeldungen infolge Unfalls oder Krankheit bleiben die kompletten Kursgebühren geschuldet. Ausnahmen dürfen durch die Geschäftsleitung der LetZHelp GmbH bewilligt werden und erfolgen auf Antrag. Zur Bearbeitung des Antrags ist der LetZHelp innert einer Woche nach Abmeldung ein Antrag mit ärztlichem Attest einzureichen.

BITTE BEACHTEN: Sollten wir einem Kursteilnehmer die Teilnahme am Kurs verweigern müssen, weil dieser kein gültiges Covid-Zertifikat und einen Ausweis vorlegen kann, so gilt dies als „nicht erschienen“! Diese Regel gilt voraussichtlich bis am 24. Januar 2022 oder bis sich diese Bestimmungen ändern.

Bei Sonderkurse für Firmen, Vereine, Behörden, Schulen etc. bestehen die gleichen Konditionen zu Auftragsabsagen. Ausnahmen sind vorbehalten.

Sollte eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt werden, wird ab der 1. Mahnung eine Gebühr von CHF 20.00 fällig. Bei der zweiten Mahnung kommen zusätzliche Mahngebühren in Höhe von CHF 20.00 dazu. Bei der dritten Mahnung werden zusätzlich 30.00 CHF Gebühren verrechnet. Sollte es zu einer Betreibung kommen, sind Kosten welche dadurch entstehen vom Schuldner zu tragen und nicht von der Firma LetZHelp GmbH. Ebenso sind alle Inkassogebühren, Betreibungsgebühren und Gerichtskosten zu tragen.

 2.7.  Ersatzteilnehmer

Es ist in jedem Fall möglich, bei eigener Verhinderung einen Ersatzteilnehmer, welcher die Kursvoraussetzungen erfüllt, den Kurs ohne Zusatzkosten besuchen zu lassen.

 2.8.  Umbuchungen

Umbuchungen sind bis 7 Tage vor Kursbeginn möglich ohne Kostenfolge. Umbuchungen innert 7 Tagen vor Kursbeginn haben eine Kostenfolge von 20% des Kursbetrages.

Sollte beim Ersatztermin/Umbuchungstermin der Kursteilnehmer nicht erscheinen oder erneut umbuchen, bleiben die Kursgebühren für beide Kurse geschuldet.

Auf diese Regelung wird bei jeder Umbuchung durch LetZHelp ausdrücklich darauf hingewiesen.

 2.9.  Versäumte Lektionen

Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden. Die Rückerstattung der Kursgebühr aufgrund von versäumten Lektionen ist ausgeschlossen.

 2.10.                   Urheberrecht

Die Vervielfältigung der Kursunterlagen für eigene Zwecke oder für Dritte ist nicht gestattet.


3.      Eventsanitätsdienste und andere Sanitätsdienstleistungen

 3.1.  Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Kunden und LetZHelp GmbH kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und Auftragsannahme von LetZHelp GmbH zustande.
Der Auftrag des Kunden muss schriftlich per Briefpost oder elektronisch via Internet/Kontaktformular oder E-Mail erfolgen. LetZHelp GmbH nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung (per Fax, E-Mail oder Briefpost) übermittelt.

 3.2.  Regelungen betreffend Sanitätsdienste

Sämtliche Regelungen in Bezug auf die Sanitätsdienste, wie Durchführung, Kosten, Haftung, Spesen, etc. werden individuell in einem Dienstleistungsvertrag, in der Offerte oder in einer Auftragsbestätigung festgehalten.

 3.3.  Zahlungsbedingungen

Die Zahlung hat grundsätzlich netto innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. LetZHelp GmbH behält sich das Recht vor, unter bestimmten Umständen Dienstleistungen nur nach Vorauszahlung zu leisten.

Sollte eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt werden, wird ab der 1. Mahnung eine Gebühr von CHF 20.00 fällig. Bei der zweiten Mahnung kommen zusätzliche Mahngebühren in Höhe von CHF 20.00 dazu. Bei der dritten Mahnung werden zusätzlich 30.00 CHF Gebühren verrechnet. Sollte es zu einer Betreibung kommen, sind Kosten welche dadurch entstehen vom Schuldner zu tragen und nicht von der Firma LetZHelp GmbH. Ebenso sind alle Inkassogebühren, Betreibungsgebühren und Gerichtskosten zu tragen.


4.     Produkte und Shop

 4.1.  Vertragsgegenstand

LetZHelp GmbH verkauft den Geschäfts- und/oder Privatkunden, welche nachfolgend „Kunde“ genannt werden, die im Online Shop oder in schriftlichen Angeboten spezifizierten Waren zu den nachstehend aufgeführten Liefer- und Verkaufsbedingungen (AGB).

 4.2.  Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Kunden und LetZHelp GmbH kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und Auftragsannahme von LetZHelp GmbH zustande.
Der Auftrag des Kunden erfolgt per Telefon, schriftlich oder via Internet. LetZHelp GmbH nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden (a) eine Auftragsbestätigung (per Fax, E-Mail oder Briefpost) übermittelt oder (b) die bestellte Ware liefert (inkl. Lieferschein).

Sollten Sie von LetZHelp ein Austauschgerät erhalten bleibt dieses Eigentum von LetZHelp GmbH. Die Kosten für das Austauschgerät werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt sofern es zu einem Neukauf oder Reparatur kommt. Sollte es nicht zu einem Auftrag kommen werden wir uns erlauben Ihnen eine Mietgebühr pro Tag oder Woche zu verrechnen. Für alle Mietgeräte wird ein gesonderter Vertrag aufgesetzt. Sollte in der Mietdauer das Gerät einen Defekt erleiden hat der Kunde diese Kosten zu tragen. Die Reparatur wird von LetZHelp GmbH in Auftrag gegeben. Auftragnehmer kann vom Kunden nicht selber bestimmt werden.

 4.3.  Produktangebot

Sämtliche Angaben zu den Waren, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges erhält, sind unverbindlich. Insbesondere sind Änderungen in Design und Technik, welche die Funktionalität einer Ware verbessern, sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten. Alle technischen Informationen zu den einzelnen Waren beruhen auf den Angaben der Hersteller und sind in diesem Rahmen verbindlich.

 4.4.  Zahlungsbedingungen

Sämtliche Katalogpreise sind Richtpreise, die laufend dem Markt angepasst werden. Sie verstehen sich in Schweizer Franken (Fr.), exklusive Mehrwertsteuer, unverpackt, unfranko ab Lager, jedoch inkl. SWICO Gebühr (Recycling Gebühr). Transport- und Verpackungskosten werden separat berechnet. Die Zahlung hat grundsätzlich netto innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. LetZHelp GmbH behält sich das Recht vor, Kunden nur mittels Kreditkarte oder per Nachnahme zu beliefern.

Sollte eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt werden, wird ab der 1. Mahnung eine Gebühr von CHF 20.00 fällig. Bei der zweiten Mahnung kommen zusätzliche Mahngebühren in Höhe von CHF 20.00 dazu. Bei der dritten Mahnung werden zusätzlich 30.00 CHF Gebühren verrechnet. Sollte es zu einer Betreibung kommen, sind Kosten welche dadurch entstehen vom Schuldner zu tragen und nicht von der Firma LetZHelp GmbH. Ebenso sind alle Inkassogebühren, Betreibungsgebühren und Gerichtskosten zu tragen.

 4.5.  Lieferbedingungen

Die bestellten Produkte können nur an eine Adresse in der Schweiz versandt werden. Soweit an Lager, werden die Produkte sofort an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Andernfalls erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung mit dem voraussichtlichen Liefertermin. Die Schadensregulierung erfolgt bei äusserlich sichtbarer Beschädigung der bestellten Ware nur gegen eine Bescheinigung des jeweiligen Frachtführers. Sollte ein bestelltes Produkt im Lieferzeitpunkt nicht mehr verfügbar sein, behält sich LetZHelp GmbH den Austausch des Produktes gegen ein gleichwertiges Produkt ausdrücklich vor.

 4.6.  Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von LetZHelp GmbH. Diese ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Falls der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät, ist LetZHelp GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktrittserklärung) und die Ware in ihren Besitz zu nehmen. Allfällige Kosten, welche entstehen, sind vom Kunden zu bezahlen.

 4.7.  Rückgaberecht

Der Kunde hat das Recht innert einer Frist von 7 Werktagen, den Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen und die Ware zurückzusenden. Retournieren Sie die gelieferten Artikel unbeschädigt, funktionsfähig, vollständig und in einwandfreier Originalverpackung. Bei Nichterfüllung obengenannter Bedingungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.-. Das Rückgaberecht beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden. Dieser trägt auch die Kosten der Rücksendung. Das Rückgaberecht für AED, Phantome und Verbrauchsmaterial gilt nur bei ungeöffneter Originalverpackung. Eine allfällige Instandsetzung wird durch LetZHelp GmbH dem Kunden in Rechnung gestellt. Vom Rückgaberecht generell ausgeschlossen sind Artikel, die auf Kundenwunsch speziell beschafft oder angefertigt wurden. Ebenso sind alle sterilen Artikel vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Hat der Kunde die Ware fristgerecht und ordnungsgemäss zurückgesendet, erhält er von LetZHelp eine Gutschrift oder auf Wunsch eine Ersatzlieferung.

Artikel welche gekühlt geliefert werden müssen, sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.

 4.8.  Mängelgewährleistung und Haftung

Für alle im Katalog und im Internet angebotenen Produkte beträgt die Garantiefrist 12 Monate ab Kaufdatum, falls nicht ein längerer Garantiezeitraum ausdrücklich angegeben ist. Produkte werden kostenlos ersetzt oder repariert, sofern der Mangel vom Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet wird. Ist ein Produkt nicht mehr reparier- und/oder ersetzbar, wird dem Kunden ein gleichwertiges Nachfolgeprodukt ausgetauscht oder eine Gutschrift erstellt. Sollte es sich bei Produkten, welche innerhalb der Garantiefrist direkt durch LetZHelp GmbH ausgetauscht werden, nachträglich um einen vom Hersteller nicht bestätigten Garantiefall handeln, behält sich LetZHelp GmbH das Recht vor, allfällige Kosten zu verrechnen. Da LetZHelp GmbH für Produkte innerhalb der Garantiefrist nur beschränkt Reparaturen durchführen kann, kann der Kunde an die zuständigen Reparaturstellen der Produkte-Hersteller direkt verwiesen werden. Die Garantie erlischt, wenn ohne schriftliche Zustimmung von LetZHelp GmbH oder des Produkteherstellers Änderungen oder Reparaturen an der Ware vorgenommen werden. Soweit es die gesetzlichen Bestimmungen erlauben, ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Insbesondere haftet LetZHelp GmbH nicht für Schäden, die auf unsachgemäßes Gebrauch, natürlichen Verschleiss zurückzuführen sind oder für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden).


5.     Vermietung von Ausbildungs- und/oder Einsatzausrüstung

 5.1.  Mietmaterial

Bei Erhalt des Materials, verpflichtet sich der Kunde das Material zu prüfen. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, die Richtigkeit des gesamten Mietmaterials. Das komplette Mietmaterial wird von LetZHelp GmbH geprüft und gereinigt. Nachträgliche Mängel werden nicht anerkannt und werden vollumfänglich dem Kunden verrechnet.
Verursachte Schäden am Mietmaterial durch Grobfahrlässigkeit, absichtliche Schäden oder entstandene Schäden durch höhere Gewalt (Sturm, Schnee, Wasser usw.), haftet in jedem Fall vollumfänglich der Mieter. Die passende Versicherung ist Sache des Mieters.

 5.2.  Mietdauer

Die Mietdauer beträgt mindestens einen Tag. Für jede Verlängerung muss eine schriftliche Genehmigung von LetZHelp GmbH eingeholt werden. Bei vorzeitiger Retournierung des Mietmaterials hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der Mietgebühren.

 5.3.  Mietrecht

Dem Mieter ist es untersagt, das gemietete Material an Dritte weiter zu vermieten. Ausnahmen können durch LetZHelp GmbH schriftlich genehmigt werden.

 5.4.  Haftung (Verlust/Diebstahl/Totalschaden)

Ab Lagerausgang von LetZHelp GmbH, übernimmt der Kunde in jedem Fall die Haftung des Mietmaterials und schuldet LetZHelp GmbH im Falle eines Verlustes, Diebstahls oder Totalschadens den Wiederbeschaffungswert.
LetZHelp GmbH lehnt jegliche Haftung ab, für irgendwelche Schäden, die im Zusammenhang mit dem Mietmaterial entsteht, insbesondere auch Folgeschäden, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

 5.5.  Rücktritt vom Mietvertrag / Auftragsabsage

Holt der Mieter das Mietmaterial am vereinbarten Abholtermin nicht ab oder tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so wird je nach Rücktrittszeitpunkt folgender Unkostenbeitrag geschuldet.

  • ab Vertragsschluss bis 30 Tage vor Mietbeginn              ohne Kostenfolge
  • ab 29 Tage bis 10 Tage vor Mietbeginn                        40 % der Mietkosten
  • 9 Tage bis 2 Tage vor Mietbeginn                                70 % der Mietkosten
  • ab 2 Tage bis Mietbeginn                                            100 % der Mietkosten

 Ausnahmen werden vorgängig im Mietvertrag festgehalten.

 5.6.  Rückgabe des Mietmaterial

Die Rückgabe des Mietmaterials erfolgt gemäss Absprache. Das Mietmaterial darf nicht zurückgebracht werden, wenn kein Termin vereinbart wurde. Das Deponieren des Mietmaterials vor unserer Firma ist für jeden Kunden untersagt! Im Falle eines Diebstahls oder Schäden wird der Mieter für den Wiederbeschaffungswert haftbar gemacht. Jede Rückgabe wird auf Vollständigkeit und Schäden geprüft.
Die LetZHelp GmbH behält es sich vor, bis 3 Arbeitstage nach Rückgabe, bei allfälligen Schäden auf den Kunden Regress zu nehmen.

 5.7.  Zahlungsbedingungen

Sämtliche Katalogpreise sind Richtpreise, die laufend dem Markt angepasst werden. Sie verstehen sich in Schweizer Franken (Fr.), exklusive Mehrwertsteuer, unverpackt, unfranko ab Lager. Transport- und Verpackungskosten werden separat berechnet. Die Zahlung hat grundsätzlich netto innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. LetZHelp GmbH behält sich das Recht vor, Kunden gegen Vorkasse oder gegen Mietdepot zu beliefern.

Sollte eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt werden, wird ab der 1. Mahnung eine Gebühr von CHF 20.00 fällig. Bei der zweiten Mahnung kommen zusätzliche Mahngebühren in Höhe von CHF 20.00 dazu. Bei der dritten Mahnung werden zusätzlich 30.00 CHF Gebühren verrechnet. Sollte es zu einer Betreibung kommen, sind Kosten welche dadurch entstehen vom Schuldner zu tragen und nicht von der Firma LetZHelp GmbH. Ebenso sind alle Inkassogebühren, Betreibungsgebühren und Gerichtskosten zu tragen.

 5.8.  Allgemeine Bestimmungen zu Vermietungsdienstleistungen

Das Kontrollieren, auffüllen und reinigen des Materials ist Sache des Vermieters. Das Verbrauchsmaterial wird ausschliesslich durch die LetZHelp GmbH aufgefüllt und dem Mieter in Rechnung gestellt.

Die LetZHelp GmbH hat das Recht ein Mietdepot von 500.00 bis 1000.00 vor der Materialabgabe zu verlangen.


Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus der Rechtsbeziehung mit LetZHelp ergeben, ist der Gerichtsstand Zug. Sämtliche Verträge unterliegen ausschliesslich dem schweizerischen Recht.

 

LetZHelp GmbH

Rigistrasse 15
6312 Steinhausen

Telefon +41 79 102 59 17
info@letzhelp.ch
www.letzhelp.ch

Steinhausen, 11. September 2021